Mit der Einführung eines staatlichen Sozialversicherungssystems ( heute noch gültige Kranken-, Unfall- und Altersversicherungsgesetze ), das als vorbildlich gilt, wollte Bismarck eigentlich der politischen und gesellschaftlichen Entwicklung der Sozialdemokratie entgegenwirken, was ihm aber nicht gelang. Die positiven Wirkungen seiner Sozialgesetzgebung sind jedoch heute noch spürbar. Dr. Epkenhans erläutert diese historischen Fakten am Beispiel des
Unfallversicherungsgesetzes vom 6.Juli 1884.